Abnahmeprüfung (§7 AM-VO)

Folgende Arbeitsmittel sind beispielsweise vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen:

  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
  • Fahrzeughebebühnen
  • Auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
  • Kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen
  • Kräne einschließlich Ladekräne auf Fahrzeugen
  • usw.

Wir beraten Sie gerne und individuell über die notwendigen Prüfungen Ihrer Einrichtungen.